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Sicherheitstipps
In diesem Bereich stellt die Verkehrswacht Nienburg Informationen und Tipps zum sicheren Fahren im Straßenverkehr zur Verfügung.
Tipps für das Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Es kracht auf deutschen Straßen und das im Schnitt vier Millionen Mal pro Jahr. Meistens entsteht bei diesen Unfällen "nur" Sachschäden. Leider kommt es aber auch immer wieder zu Unfällen mit Verletzten oder getöteten Verkehrsteilnehmern.
- nie von einem Unfallort entfernen
- gibt es Verletzte, sofort die 112 wählen
Doch wie verhält man sich richtig, wenn es sich um einen Unfall mit reinem Sachschaden handelt?
- Warnblinkanlage einschalten
- Warndreieck in ca. 100-200 Metern Entfernung aufstellen
- Scherben oder andere Unfallteile sollten geräumt werden, dann beginnt die Unfallaufnahme
- jeweilige Versicherung schnellstens informieren
- Autobahn Notrufsäule nutzen oder Björn-Steiger-Säulen an Bundes-, Land- und Kreisstraßen
- Notruf auch kostenlosen unter der Nummer 0800-6683663 mit jedem Mobiltelefon zuerreichen.
Aufnahme des Unfalls
Sollte weder eine Notrufsäule in der Nähe sein noch ein Handy zur Hand sein, ist es hilfreich den Unfall so genau wie möglich protokollieren:
- Notieren Sie alle Anschriften, Namen und amtliche Kennzeichen aller Unfallbeteiligten
- Erkundigen Sie sich immer nach Namen der Versicherung und nach der Nummer des Versicherungsscheines.
- Vermerken Sie Zeit, Ort und Datum des Unfalls.
- Fertigen Sie immer eine Unfallskizze an oder falls eine Kamera zur Hand ist, fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Positionen. Dies erleichtert den Versicherungen später den Unfallhergang schneller zu rekonstruieren.
- Bei Unfällen mit Fahrern aus dem Ausland ist es hilfreich, sich die Grüne Versicherungskarte zeigen zu lassen. Das Mitführen ist aber in einigen Ländern nicht vorgeschrieben.
Gerufen werden sollte die Polizei in jedem Fall, wenn
- es verletzte Person gibt
- man den Eindruck hat, dass der Unfall vorgetäuscht wurde
- wenn Alkohol oder Drogen mögliche Unfallverursache sind
Seien Sie immer vorsichtig bei allen Beteiligten, die Ihnen schon an der Unfallstelle Angebote zur Abwicklung machen. So sollten Sie niemals Verträge zur Schadensregulierung etc. unterschreiben. Genauso wichtig ist es, dass Sie niemals ein Schuldbekenntnis an der Unfallstelle unterschreiben. All dies könnte die spätere Regulierung der Schäden erschweren.
Fahren auf der Autobahn
Beschleunigungsspur
Das wichtigste ist, dass man den Beschleunigungsstreifen auch wirklich zum Beschleunigen nutzt, damit man beim Einfädeln mit zu niedriger Geschwindigkeit keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Also: Keine Angst vorm Gasgeben auf der Beschleunigungsspur!
Beim Einfädeln auf die rechte Autobahnspur sollte man niemals den Schulterblick vergessen.
Überholen
Nie den Schulterblick vernachlässigen, denn nur so kann man ausschließen, dass sich beim Spurwechsel noch ein Fahrzeug im toten Winkel des Außenspiegels befindet. Zügig Gas geben.
Seit 2004 wird für das Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit sogar ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und 1 Punkt im Verkehrszentralregister verhängt.
Rechtsfahrgebot
Was die Fahrspurwahl angeht, gilt auf allen bundesdeutschen Autobahnen das Rechtsfahrgebot. Wird gegen diese Regelung verstoßen und dabei noch der nachfolgende Verkehr behindert, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und möglicherweise 1 Punkt im Verkehrszentralregister.
Es gibt nur eine Situation beim Fahren auf der Autobahn, bei der die Benutzung des rechten Fahrstreifens ausdrücklich verboten ist: zum Rechtsüberholen.
Auch deshalb wird das Rechtsüberholen mit 50 Euro Bußgeld und 3 Punkten im Zentralregister geahndet.
Richtgeschwindigkeit
Richtgeschwindigkeit bedeutet, dass man bis Tempo 130 straffrei auf der Autobahn unterwegs ist - solange nichts passiert. Fährt man schneller als 130 und ist dann in einen Unfall verwickelt, trägt man immer eine Teilschuld, selbst wenn man nicht der Unfallverursacher ist.
Nur mit Gurt
In Deutschland besteht seit 1970 eine Gurtpflicht für Fahrer und Beifahrer, seit 1976 für alle Pkw-Insassen, wie auch das Plakat von 1972 zeigt.
Richtig heißt, dass der Gurt über die Mitte des Schlüsselbeines verläuft, genau so wie z.B. ein Hosenträger.
Sitzt er zu tief, besteht die Gefahr, dass sich der Körper des Angeschnallten aus dem Gurt seitlich herausdreht. Damit wäre die Sicherungswirkung eines Gurtes dahin. Verläuft der Gurt zu hoch, sind (schwere) Schnittverletzungen im Halsbereich bei einem Unfall so gut wie sicher.
Achten Sie, vor allem im Winter, darauf, dass Sie sich nicht mit einer dicken Jacke hinter das Steuer setzen. Ein mit einer Daunenjacke bekleideter Fahrer würde im Falle eines Aufpralls noch einmal rund 10 bis 20 Zentimeter weiter nach vorne katapultiert werden.
Doch was hilft der Gurt, wenn der Fahrer in "Schlafwagenposition" unterwegs ist? Wenn die Lehne des Sitzes eher einer Sonnenliege gleicht, drückt sich der Fahrer beim Bremsen nach oben aus dem Sitz, da hilft auch der Gurt nicht mehr.
Ein ähnliches Verletzungsrisiko ist gegeben, wenn man zu weit von den Pedalen entfernt sitzt und z.B. mit durchgestecktem Bein bremst. Bei einem Aufprall, würde die Wucht ungedämpft in die Gelenke abgeleitet werden. Angewinkelte Kniegelenke können den Aufprall zumindest ein wenig abfedern.
Der rechtliche Aspekt darf auch nicht außer Acht gelassen werden. Wer unangeschnallt von der Polizei angehalten wird, muss mit Verwarnungsgeld von 30 Euro rechnen. Sollte man unangeschnallt in einen Unfall verwickelt sein, können nicht nur die Verletzungen schwerer sein, auch Versicherungen zahlen oft nur einen Teil oder gar kein Schmerzensgeld aus, wenn die Fahrzeuginsassen nicht angeschnallt waren.